Aktuell wird viel über die Chancen und Potenziale der Kreislaufwirtschaft geschrieben und es wird gerne von Ökodesign gesprochen. Für viele nicht mehr als ein Schlagwort und ein Begriff, unter dem alle etwas Anderes verstehen.
Unser ökologischer Fussabdruck ist deutlich zu gross. In der Schweiz und Europa werden zwei bis vier Mal mehr Ressourcen verbraucht, als wir auf dem Planeten zur Verfügung haben. Das ist nicht zukunftsfähig und damit nicht nachhaltig. Die Gesellschaft steht unter Handlungsdruck. Dies zeigt sich sehr gut in den Aktivitäten des Regulators. Für unseren Wirtschaftsraum ist da v.a. die EU relevant.
Was läuft in der EU zum Thema Ökodesign?
Auf den Punkt gebracht: Es läuft sehr viel, relativ schnell mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf viele Produktgruppen und alle Lebensphasen von Produkten. Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die relevanten Aktivitäten in der EU in den letzten Jahren und zeigt die geplanten nächsten Schritte.
Zentral ist der Entwurf der Ökodesign-Verordnung. Mit der neuen Verordnung wird der Anwendungsbereich auf fast alle Produkte ausgeweitet. Die Verordnung verfolgt einen umfassenden Ansatz zur Ressourcenschonung und umfasst alle Phasen des Produktlebenszyklus eines Produkts. Die Ökodesign-Verordnung wird künftig den rechtlichen Rahmen vorgeben, mit dem Anforderungen für Umwelt- und Ressourcenschutz an Produkte gestellt werden können.
Die Darstellung nebenan zeigt die verschiedenen Aspekte und Ansatzpunkte der Ökodesign-Verordnung.
Der digitale Produktpass
Eine interessante Neuerung in der Ökodesign-Verordnung ist der digitale Produktpass. Damit soll allen Akteuren in der Wertschöpfungskette ermöglicht werden, auf relevante Produktinformationen zugreifen zu können. Der Produktpass umfasst also Informationen zu Materialien, Komponenten aber auch Informationen zu Nutzung, Reparierbarkeit, Ersatzteilen oder Entsorgung des Produkts. Mit den strukturierten umweltrelevanten Daten erhält der Konsument Grundlagen für Kauf- und Nutzungsentscheidungen. Die Daten umfassen alle Phasen des Produktlebenszyklus und liefern mehr Transparenz. Damit wird auch die Rückverfolgbarkeit von Produkten und die Überprüfung der Produktkonformität erleichtert.
Ökodesign-Verordnung: Aktueller Stand
Die allgemeine Ausrichtung der Verordnung ist durch den Rat der EU im Mai 2023 erfolgt. Aktuell laufen die finalen Verhandlungen zum Entwurf und anschliessend erfolgt die Verabschiedung.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Ökodesign-Verordnung für Unternehmen?
Mit Sicherheit werden sich viele Designvorgaben und die relevanten Entwicklungsprozesse massgeblich ändern müssen. Soll z.B. etwas demontierbar, modular, mit möglichst wenig Material oder mit wiederverwendbaren Komponenten produziert werden, ergeben sich ganz neue Designvorgaben. Es braucht nicht nur neue Fähigkeiten und Prozessänderungen, sondern auch eine neue Haltung zu Entwicklungsprozessen. Das Denken und Handeln in Kreisläufen funktioniert nur im Austausch mit den relevanten Akteuren in der Wertschöpfungskette – primär natürlich mit den Kundinnen/Kunden und Nutzerinnen/Nutzern sowie den Lieferanten. Es geht dabei nicht nur um den Austausch von Daten und Know-how. Vielmehr geht es auch um das gemeinsame Entwickeln von neuen Ideen.
Zusätzliche Aufwände für Datensammlung, Dokumentation und Optimierung von Schnittstellen sind zu erwarten. Ein positiver Effekt ist aber im Gegenzug sicher die erhöhte Transparenz, vor allem gegenüber den Kunden und innerhalb der Lieferkette.
Mehr Know-how zum Thema:
Lehrgang Nachhaltigkeitsmanager
Studiengang CAS Sustainable Quality
Seminar Innovation und Ökodesign